Einführung in das Drohnenrecht und die EGRED 2 – rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen

Einführung in das Drohnenrecht und die EGRED 2 – rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen26.09.2024 Einführung in das Drohnenrecht und die EGRED 2 – rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen
Beginn
09:00 Uhr
Ende
14:00 Uhr
Kalender
Seminare
Ort
virtuell

Einführung in das Drohnenrecht und die EGRED 2 – rechtssichere Nutzung von Drohnen mit KI-Systemen

Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) , aber auch alle anderen Behörden wie z.B. Kommunen, Vermessungsämter oder Hochschulen müssen entweder alle gesetzlichen Vorgaben direkt oder zumindest alle Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts einhalten. Hierbei sind auch die Empfehlungen des BBK (Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz) für Gemeinsame Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz – EGRED 2 , Stand Dezember 2023 – von großer praktischer Bedeutung. Und zwar nicht nur für BOS-Behörden, sondern für alle Behörden.

Spätestens seit dem 1.1.2024 ist auch klar, dass die Zukunft nur klassifizierten Drohnen gehört, da nur diese modernen Drohnen langfristig für die immer komplexeren Einsätze mit teilweise mehreren Luftverkehrsteilnehmern – auch in U-Space-Areas – geeignet sein werden. Sog. Bestandsdrohnen werden von Behörden zwar noch mittelfristig eingesetzt werden können, aber der Einsatz wird unter dem Aspekt der Einhaltung der Sicherheitsziele des Drohnenrechts immer mehr hinterfragt werden müssen.

Die Einhaltung der Sicherheitsziele des europäischen und deutschen Drohnenrechts liegt – auch wenn es oft anders gesehen wird – vollumfänglich in der alleinigen Verantwortung der Behörden, welche Drohnen als Betreiber im Einsatz haben.

In dem Webinar wird zunächst wichtiges Basiswissen über die EU-Drohnen-Verordnungen, den risikobasierten Ansatz und Begriffe wie Drohnensteuerer, Luftraumbeobachter, Betriebskategorien und Geozonen vermittelt.

In der Folge werden viele Aspekte wie Genehmigungspflichten, Registrierung, Führerscheine, Fernidentifizierung, Nachtflüge, Fliegen in Geozonen, Fliegen im Auftrag und unter Aufsicht von Behörden, Fliegen in der offenen oder der speziellen Betriebskategorie, Ausbildungsflüge und Flüge für Öffentlichkeitszwecke im Detail – immer auch unter Einbeziehung der EGRED 2 – besprochen.

Da Drohnen in aller Regel auch KI-Systeme im Sinne des AI Acts enthalten, müssen Kenntnisse über die wichtigsten Begrifflichkeiten des AI Acts vorhanden sein ( Anwendungsbereich, risikobasierter Ansatz, wann liegt ein KI-System vor, welche KI-Systeme sind verboten, wann liegt ein Hochrisiko-KI-System vor ). In dem Webinar wird eine Einordnung der typischen KI-Systeme in Drohnen vorgenommen und dargestellt, welche Konsequenzen dies für den Betreiber hat. 

Neben den drohnenrechtlichen Vorschriften sind auch rechtliche Aspekte aus dem Bereich Datenschutz, Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Strafrecht zu beachten und werden im Webinar dargestellt.

Das Fliegen in U-Space-Räumen, die Drohnendetektion und auch der Drohneneinsatz im Polizeibereich werden thematisiert.

Preis

349,- Euro zzgl. MwSt.

Referenten

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Dr.  Andreas  Roß, nach dem Studium der Rechtswissenschaften 2 Jahre als Rechtsanwalt tätig. Wechsel zum Freistaat Bayern und dort jeweils mehrere Jahre in einer Rechtsabteilung, als Leiter einer Personalabteilung und als Leiter einer IT-Abteilung tätig. Seit 2016 ist er Leiter einer HR-Abteilung. Herr Dr. Roß hält seit 2008 Seminare zum Social Media Recht und Datenschutzrecht für Unternehmen und Behörden, im In- und Ausland. Lehrbeauftragter an der OTH Regensburg und an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Seit 2020 hält Herr Dr. Roß auch Seminare zum Recht der künstlichen Intelligenz und zum Drohnenrecht.

 

 

Details und Anmeldung

https://www.fuehrungskraefte-forum.de/detail.jsp?v_id=10999