Das BMDV das „Nationale Standardszenario zum bodennahen Einsatz von unbemannten Fluggeräten auf landwirtschaftlichem Grund (DE.STS.FARM)“ erlassen. Es wird damit möglich über land- und forstwirtschaftlichen Flächen mit UAS bis zu 50 kg MTOM zu fliegen und auch Gegenstände abzuwerfen. Der Betreiber braucht nur noch die Anzeige bei der Luftfahrtbehörde zu machen. Betriebsgenehmigung entfällt. Die weiteren Bedingungen (z.B. Mindestabstand zu unbeteiligten Personen von 30 Metern etc. ergeben sich aus dem Standardszenario.
Die Fokusgruppe Landwirtschaft nutzt den Termin zum Informationsverteilung und Diskussion über die Regelung.