Die europäische Luftfahrtgrundverordnung 2018/1139 enthält Regelungen für die Konstruktion, die Herstellung, die Instandhaltung und den Betrieb von UAS sowie das damit befasste Personal. Der Anwendungsbereich nimmt bestimmte Dienste und Tätigkeiten für hoheitliche Aufgaben im öffentlichen Interesse davon aus. Es sind trotzdem die Sicherheitsziele der EU zu berücksichtigen und bestimmte Anforderungen, insbesondere zum sicheren UAS-Betrieb, zu erfüllen. Die Luftverkehrs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland enthält UAS-bezogenen Regelungen für Behörden. Das Seminar zeigt auf, welche Rechte und Pflichten UAS-Betreiber haben, wenn sie im Auftrag und unter Aufsicht von Behörden (Tätigkeiten und Dienste, für die die EU-Verordnungen nicht gelten) fliegen und was die Behörden beachten müssen.
Achim Friedl und N.N.
Die Seminarteilnahme kostet pro Teilnehmer 199,00 Euro (inkl. MwSt) und ist für UAV DACH Mitglieder kostenfrei.
Aufgrund der anhaltenden COVID-Lage wird das Seminar mit dem Videokonferenzsystem ZOOM übertragen. Sie erhalten die Unterlagen zum Seminar sowie eine Teilnahmebestätigung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der geschaeftsstelle@uavdach.org per Email an.
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