Die Verordnung 2019/945 beschreibt Anforderungen an UAS, die beim Betrieb zu erfüllen sind. Die Anforderungen sind von C0 bis C6 abgestuft je nachdem, in welcher Unterkategorie der offenen Kategorie oder nach welchem Standardszenario der speziellen Kategorie geflogen werden soll.
Die notwendigen Nachweise werden in den harmonisierten Norm EN 4907 beschrieben. Da diese noch nicht veröffentlicht wurde, kam es schon zu einer ersten Verzögerung bei der Anwendung der VO 2019/945.
Das Infoseminar gibt Informationen zum aktuellen Stand, zu rechtlichen Anforderungen an die Hersteller und Betreiber, einen Ausblick zu Terminen und den Zusammenhang der Regulierung und der Norm EN4709. Darüber hinaus präsentieren 2 Unternehmen, die als Notified Body die CE Konformitätsbewertung und -bescheinigung vornehmen.
Primär: Hersteller und Ausrüster von UAS
Sekundär: Betreiber von UAS